Reisen im Rollstuhl mit dem umgebauten IC2000

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. Mai 2024 veröffentlicht.

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Modernisierter SBB Fernverkehrszug IC2000, neu IC2020 genannt. / Quelle: Dario Häusermann

Der umgebaute IC2000 ist barrierefrei. Dennoch können Reisende im Rollstuhl an gewissen Bahnhöfen nicht selbstständig ein- und aussteigen. Der Grund ist: Der Höhenunterschied zwischen IC2000 und Perron kann punktuell zu gross werden, wenn die Normen zwar eingehalten sind, sich die Toleranzen aber ungünstig kombinieren. Die SBB hat die Bahnhöfe identifiziert und bietet Hilfe an.

Der umgebaute Doppelstockzug IC2000 erfüllt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetztes (BehiG). Allerdings gibt es sowohl bei Zügen als auch bei Bahnhöfen gewisse Toleranzen bezüglich der BehiG-Normen. Punktuell kann die Kombination dieser Toleranzen leider dazu führen, dass für Reisende im Rollstuhl im IC2000 an gewissen Bahnhöfen zum selbstständigen Ein- und Aussteigen entscheidende Zentimeter fehlen.

Die SBB hat seit Anfang 2024 von Kundinnen und Kunden im Rollstuhl entsprechende Rückmeldungen erhalten. Weil barrierefreies Reisen für die SBB ein wichtiges Anliegen ist, weist sie Bahnhöfe, wo der Höhenunterschied teilweise zu gross ist, im Online-Fahrplan entsprechend aus. Konkret betrifft dies bisher: Aarau, Basel SBB, Brig, Brugg, Frauenfeld, Genève, Kreuzlingen, Lausanne, Liestal, Luzern, Morges, Nyon, Olten, Sion, Thalwil, Thun, Visp, Weinfelden, Zofingen, Zug, Zürich HB.

Das SBB Personal hilft beim Ein- und Aussteigen

Hält der IC2000 an einem der erwähnten Bahnhöfe, können Reisende Hilfe durch das Personal anfordern. Im Online-Fahrplan ist der Barrierefreiheits-Status entsprechend angepasst und zeigt «Mit Personalhilfe ein-/aussteigen, vorher anmelden» an. Zusätzlich können Menschen im Rollstuhl für Reisen mit dem IC2000 an sämtlichen Bahnhöfen vorgängig Hilfe beim Contact Center Handicap anfordern, auch wenn der Online-Fahrplan den Barrierefreiheits-Status «Selber ein-/aussteigen» anzeigt. Ausserdem unterstützen die Kundenbegleiterinnen und -begleiter Reisende im IC2000 wenn möglich beim Ein- und Aussteigen.

Punktuelle Lösung für möglichst autonomes Reisen

Die SBB hat in den vergangenen Monaten verschiedene technische Lösungen, wie z.B. die Weiterentwicklung des Schiebetritts des Zuges, das Hochheben der Fahrbahn mittels Stopfen etc. geprüft und aufgrund von ungenügendem Nutzen bei zu hohen Kosten verworfen. Ebenfalls geprüft wurde, ob der Barrierefreiheits-Status für die gesamte umgebaute IC2000-Flotte auf «Mit Personalhilfe ein-/aussteigen, vorher anmelden» angepasst werden soll. Die SBB hat sich für eine Messung an allen Bahnhöfen und wo nötig eine punktuelle Anpassung des Barrierefreiheits-Status entschieden. Dies, damit Personen im Rollstuhl wenn immer möglich autonom und ohne Voranmeldung reisen können. Dem Grundanliegen des autonomen Reisens wird so entsprochen.


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1 Kommentar

  1. Wie kann es sein, dass trotz der entsprechenden BehiG-Normen sowohl auf Fahrzeug- wie auch auf Infrastrukturseite das angestrebte Ziel eines Barrierefreiheits-Status «Selber ein-/aussteigen» in den genannten Bahnhöfen NICHT erreicht wird? Ich kann mir dies nur erklären, dass die Einhaltung der Toleranzen nicht gewährleistet bzw. zu wenig nachgeprüft wurde. Zweiter möglicher Grund wäre, dass die Toleranzen viel zu gross bemessen sind, sodass sich diese im ungünstigen Fall gegenseitig (Fahrzeug UND Perron) verstärken und dann addiert ein unüberwindliches Hindernis ergeben.
    Es wäre spannend zu erfahren, ob diese Toleranzüberschreitungen im gebogenen Perrongleis oder auch an geraden Bahnsteigen vorkommen. Die Bahnhöfe Aarau oder Luzern als Beispiel sind schon vor längerer Zeit auf 55 cm hohe Perrons umgebaut worden. Könnte es sein, dass gerade bei denn damals ersten Umbauten zu nachlässig gearbeitet wurde? Erstaunlich ist vor allem der Fall des Bahnhofs Zürich HB: Betrifft es nur einzelne Gleise? Nur die oberirdische Perronhalle oder ebenfalls die unterirdischen Gleise 41-44 (Museumstrasse aus den 1990er Jahren) oder auch die Gleise 31-34 des neueren Bahnhof Löwenstrasse?
    Ich mag mich entsinnen, dass die Normen vor 1-2 Jahren präzisiert worden sind, um besonders in Kurven am Bahnsteig die seitliche Gleisüberhöhung zu vermindern und damit die Querneigung des Wagenkastens (und folglich der Schiebetritte) zu reduzieren. Der Bahnhof Zug war meines Wissen ein Kandidat mit den Luzerner Gleisen, der da Schwierigkeiten hervorrief, wo nachgearbeitet wurde. Bezeichnenderweise taucht dieser Bahnhof nicht in obiger Liste auf.
    Und schlussendlich: Wer ist verantwortlich für diese Fehlleistungen? Hat das irgendwelche Folgen? Natürlich begleicht der dumme Steuerzahler via Bahnfonds die Rechnung!
    Vielleicht macht sich die Redaktion die Mühe, den Fragen nachzugehen. Ich denke, das wäre von allgemeinem Nutzen.

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