BAV prüft Abklärungen zum Behindertengleichstellungsgesetz

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Der im Jahr 2018 erneuerte SZU Bahnhof Zürich Triemli. / Quelle: SZU

Bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes wollen die Bahnen bei rund 160 Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen aus Verhältnismässigkeitsgründen auf bauliche Anpassungen verzichten. Das BAV hat bei ihnen Factsheets eingefordert, um sicherzustellen, dass die Verhältnismässigkeitsprüfungen korrekt und einheitlich erfolgt sind. Diese werden nun stichprobenweise geprüft.

Die Bahnen können gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen verzichten, wenn dies nicht verhältnismässig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein ist. Hier müssen dauerhaft Ersatzmassnahmen angeboten werden. Im Vordergrund steht die Hilfestellung durch Bahnpersonal vor Ort.

Für ihre Abklärungen zur Verhältnismässigkeit mussten die Bahnen ein vom Verband öffentlicher Verkehr entwickeltes und vom BAV zusammen mit den Behindertenorganisationen weiterentwickeltes Tool verwenden. Auf dieser Basis kamen die Bahnen bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist von Ende 2023 zum Schluss, dass sie aus Verhältnismässigkeitsgründen in rund 160 Fällen auf bauliche Anpassungen verzichten wollen.

Um sicherzustellen, dass die Abklärungen korrekt und einheitlich erfolgt sind, hat das BAV bei den Bahnen zu jedem der rund 160 Fälle ein Factsheet eingefordert, in welcher die Unternehmen ihre Abklärungen zu dokumentieren hatten. Die Factsheets liegen nun grösstenteils vor. Das BAV wird risiko- und stichprobenorientiert rund 20 Prozent der Factsheets vertieft prüfen. Es wird pro Bahnunternehmen mindestens ein Projekt unter die Lupe nehmen. Ergänzend wird es Bahnhöfe mit vergleichsweise grossem Passagieraufkommen prüfen sowie Bahnhöfe, die eine öV-Knoten-Funktion haben oder bei denen sich Institutionen von Betroffenen in der Nähe befinden.

Das BAV setzt damit auch eine Empfehlung um, welche die Eidgenössischen Finanzkontrolle im Rahmen einer Prüfung der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen dem BAV abgegeben hatte.


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1 Kommentar

  1. Die SBB spart an Menschen mit Behinderung, ignoriert, wie demütigend es ist, dauerhaft auf Hilfe angewiesen zu sein, weil die Bahn den Umbau verweigert. Das alles, nachdem die SBB eiskalt den Volkswillen und das Gesetz ignoriert haben, nach welchem sie zum 1.1.24 den ÖV für alle hätten zugänglich machen müssen- nach 20 (ZWANZIG) Jahren. Wer in der Schweiz sonst hat je so lange auf eine alltäglich notwendige Infrastruktur gewartet- UND HAT SIE NACH 20 JAHREN NICHT BEKOMMEN? Wo bleiben hier Durchsetzungsinitiativen ?

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