Neue Rechtsgrundlage für Krisenvorsorge im Verkehr

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Reisende 1 Klasse Bremagrten Dietikon Bahn_AVA_2021
Eine Reisende, während der Corona-Pandemie, in einem Zug der Bremgarten-Dietikon-Bahn. / Quelle: AVA

Bei der Bewältigung einer Krisensituation spielt der Verkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und der Vorbereitung auf eine mögliche Strommangellage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 entschieden, eine neue Verordnung zu schaffen. Diese ermöglicht eine noch bessere Koordination der Akteure und einen möglichst effizienten Einsatz aller Verkehrsträger. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Die rechtlichen Grundlagen für die Krisenvorsorge im Verkehr sind gegenwärtig mit der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) und der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) geregelt. Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie und aus den Vorbereitungen auf eine mögliche Strommangellage haben die Bedeutung einer koordinierten Krisenvorsorge im Verkehr bestätigt. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass Optimierungen im Verkehrsbereich mit Blick auf eine nächste Krise möglich sind.

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 entschieden, aus den beiden bestehenden Verordnungen eine neue zu schaffen: Die Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA) ermöglicht ein strukturiertes Krisenmanagement für alle Bereiche des Verkehrs. Neu werden nebst dem öV, dem Schienengüterverkehr und dem Verkehr auf den Nationalstrassen auch der private Strassengüterverkehr und der Luftverkehr in die Krisenvorsorge einbezogen.


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