BAV fordert Verzicht auf PFAS-haltige Produkte bei Bahnbauten

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Arbeiten an der neuen Fahrbahn am 15. Mai 2024. / Quelle: SBB CFF FFS, Gian Baeriswyl

Industriestoffe mit PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) können der Gesundheit und der Umwelt schaden. Das BAV verlangt deshalb von den Bahnen, dass sie dafür sorgen, dass bei Bauten auf dem Eisenbahnnetz nur PFAS-freie Materialien zum Einsatz kommen.

Chemikalien, die sich im Laufe der Zeit im menschlichen Gewebe und in der Umwelt (z. B. Grundwasser) anreichern. Sie sind äusserst langlebig und können zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. PFAS können in Bauprodukten wie Beton, Betonzuschlagstoffen, Spritzbeton oder Erstarrungsbeschleuniger enthalten sein. Aufgrund des heutigen Wissensstandes und basierend auf dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip erachtet es das BAV als notwendig, künftig bei Bahnbauten möglichst auf PFAS-haltige Materialien zu verzichten. Das BAV hat deshalb, abgestimmt auf das Vorgehen in anderen Branchen sowie mit Blick auf die Verschärfung der Grenzwerte für PFAS die Unternehmens- und Infrastrukturleitungen der Bahnunternehmen angeschrieben und fordert von ihnen Folgendes:

  • Bei den Ausschreibungen für Bahnprojekte ist der Einsatz PFAS-freier Bauprodukte ausdrücklich vorzuschreiben. Von den Anbietern ist zu verlangen, dass die PFAS-Freiheit mittels entsprechender Analysen und Erklärungen bestätigt wird. Das BAV hat dies von den SBB erstmals für die Instandsetzungsarbeiten in der Weströhre des Gotthard-Basistunnels verlangt.
  • Bei bereits laufenden Bauten mit relevanten Mengen an einzusetzendem Beton sind von den berücksichtigten Herstellern und Lieferanten Bestätigungen der PFAS-Freiheit einzuverlangen. Das Monitoring des Baustellenabwassers ist auf PFAS zu erweitern. Werden PFAS im Baustellenabwasser festgestellt, müssen die eingesetzten Baustoffe geprüft werden. Wenn die Belastung des Abwassers auf bestimmte Baustoffe zurückzuführen ist, müssen diese ersetzt werden.
  • Sollte der Einsatz eines Baustoffs mit PFAS unverzichtbar sein, ist diese Verwendung fallspezifisch durch das Bauunternehmen bei der Bauherrschaft (Infrastrukturbetreiberin) zu beantragen. Diese hat dafür eine Ausnahmebewilligung beim BAV einzuholen.

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