Stärkung Gütertransport: KVF-S schliesst Beratungen zum Gütertransportgesetz ab

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Güterzug Wagenladungsverkehr: SBB Cargo Spezialzug «Tour de Suisse» im Jahr 2010. / Quelle: SBB CFF FFS, Gian Vaitl

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes abgeschlossen. Gegenüber der Bundesratsvorlage beantragt die Kommission einzelne Anpassungen, welche eine effiziente Multimodalität sicherstellen sollen.

Nachdem die Kommission im letzten Quartal die Detailberatungen zum Gütertransportgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen) (24.017) aufgenommen hat, konnte sie nun die Beratungen abschliessen. Zusätzlich zu den bereits an der letzten Sitzung beantragten Änderungen am Entwurf des Bundesrates, sieht sie insbesondere zur Stärkung des Wettbewerbs im Gütertransport weiteres Optimierungspotenzial. Die KVF-S beantragt ihrem Rat einstimmig, explizit Vorkehrungen zu Marktverzerrungen und Vorgaben zur Verrechnung unternehmensinterner Leistungen in der Vorlage festzuhalten (Art. 13 Abs. 6 und Abs. 7). Ausserdem möchte sie sicherstellen, dass die an die Anlagebetreiberinnen geleisteten pauschalen Umschlags- und Verladebeiträge an die Absender und Empfänger weitergegeben werden (Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3). Die Kommission erachtet diese Anpassung als sinnvoll hinsichtlich des Gesamtsystems, da die Verladung auf die Schiene damit attraktiver gestaltet wird. Weiter befürwortet die Kommission einstimmig im Hinblick auf die Kontinuität des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene (Art. 12), dass ein mehrjähriges Bestellverfahren angewendet werden kann, sofern dies von den Kantonen entsprechend gewünscht wird. Schliesslich ist die KVF-S mehrheitlich der Ansicht (12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung), dass eine Verlängerung der Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) durch das Parlament und nicht den Bundesrat entschieden werden sollte (Art. 35). Damit möchte die Kommission sicherstellen, dass die Finanzkompetenz und der Entscheid über eine etwaige Verlängerung der Unterstützung auf derselben Stufe liegen. In den Gesamtabstimmungen hat die KVF-S die Entwürfe jeweils mit 11 zu 2 Stimmen angenommen.

Schliesslich hat die KVF-S drei Motionen ihrer Schwesterkommission zur Verkehrsverlagerung vorberaten. Sie unterstützt den Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers (24.3389) mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung und die Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen (24.3390) mit 11 zu 2 Stimmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit stellen diese beiden Massnahmen geeignete Mittel dar, um die Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Güterverkehr zu stärken. Eine Kommissionsminderheit lehnt die beiden Motionen ab. Die KVF-S spricht sich mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Verweis auf die effiziente Nutzung der bestehenden finanziellen Mittel gegen die Motion für eine stärkere Verlagerung auf mittlere Transportdistanzen (24.3391) aus. Eine Kommissionsminderheit beantragt deren Annahme.


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