Die Verkehrskommission des Nationalrates unterstützt den Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken für den Betrieb und die Erneuerung der bestehenden Bahninfrastruktur. Mit den Mitteln soll in der Leistungsperiode 2025 bis 2028 nicht nur der Substanzerhalt realisiert, sondern auch Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur finanziert werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt nach Abschluss der Detailberatung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 (24.045) Zustimmung zur Vorlage. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Zahlungsrahmen von 16’442 Millionen Franken und damit auch dessen Erhöhung um rund zwei Milliarden gegenüber der aktuellen Periode. Eine Kommissionsminderheit beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 500 Millionen Franken. Sie möchte diese zusätzlichen Mittel sprechen, um die Kapazität der Infrastrukturbetreiberinnen für den Substanzerhalt in den nächsten vier Jahren zu erhöhen. Zumal noch weitere Projekte bereit für die Umsetzung sind, soll dem Substanzerhalt auf diese Weise besonders Rechnung getragen werden. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Anpassung mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, da sie die gemäss Vorlage ausgewiesenen Mittel für ausreichend erachtet, um die nötigen Arbeiten vorzunehmen. Mit 17 zu 8 Stimmen lehnt sie zudem eine Kürzung des Zahlungsrahmens um 2’643 Millionen Franken ab, womit die vorgesehenen Betriebsabgeltungen an die Infrastrukturbetreiberinnen gestrichen werden sollten. Entgegen der Meinung der Minderheit erachtet die Kommissionsmehrheit diese Abgeltungen für gerechtfertigt. Zudem möchte sie es vermeiden, mit Kürzungen die nötigen Unterhaltsmassnahmen zu gefährden.
Auch dem in der Vorlage enthaltenen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen stimmte die KVF-N zu.
Schliesslich beantragt die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen für die Jahre 2021 bis 2024, statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen um ein Jahr, für zwei Jahre und somit bis Ende 2026 zu verlängern. Damit soll mehr Flexibilität in der Verwendung der Mittel ermöglicht werden. Das Geschäft wird voraussichtlich anlässlich der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.
Im Zusammenhang mit der Vorlage 24.045 hat die KVF-N ebenfalls die Petition ÖV für alle! (24.2005) beraten. Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist der Kommission ein wichtiges Anliegen, über das sie regelmässig diskutiert und sich nun zusätzlich jährlich Bericht erstatten lässt. Weiteren Handlungsbedarf kann sie für den Moment nicht feststellen, weshalb sie ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen beantragt, der Petition keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Petition Folge zu geben.
Weiter hat die Kommission den Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats Stadler 22.4044 (Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum: Massnahmen des Bundesrates) zur Kenntnis genommen. Sie stellt fest, dass verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements im alpenquerenden Verkehr umgesetzt werden konnten. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, dass eine vertiefte Prüfung weiterer Massnahmen nötig ist, um die Problematik wirkungsvoll anzugehen. Sie hat deshalb der Verwaltung einen zusätzlichen Prüfauftrag erteilt und wird an einer der nächsten Sitzungen ausserdem die betroffenen Kantone anhören. Um diese weiteren Informationen abzuwarten, hat die KVF-N die Beratung der Initiative des Kantons Uri Verkehrsregime Gotthard-Transitstrassenverkehr (23.310) verschoben.
Ausserdem hat sich die KVF-N mit dem Thema der Haftpflicht im Gütertransport auseinandergesetzt. Nach Anhörungen der betroffenen Akteure ist sie zum Schluss gekommen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und hat entsprechend die Kommissionsmotion Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons (24.3823) mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet. Die Kommissionsmehrheit verspricht sich durch eine Überarbeitung der Haftpflicht, dass für die Wagenhalter Anreize geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen. Eine Minderheit bezweifelt, dass eine Änderung der Risikohaftung für Eigentümer von Güterwaggons die Sicherheit im Gütertransport auf der Schiene nachhaltig stärken kann.
Weiter hat sich die Kommission mit Mobilfunkanbietern eingehend über das Thema Cybersicherheit ausgetauscht. In der Diskussion haben die Anhörungsgäste aufgezeigt, welche Massnahmen sie treffen, um ihren Kundinnen und Kunden eine sichere und leistungsstarke Infrastruktur zu gewährleisten.
Schliesslich hat die KVF-N die Arbeiten zur pa. Iv Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (23.477) fortgesetzt und den in Auftrag gegebenen Erlass- und Berichtsentwurf finalisiert. Die KVF-N wird diesen voraussichtlich Anfang nächsten Monat in die Vernehmlassung geben können.
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