Schlussbericht der SUST über entlaufenes Zweiwegefahrzeug vom 30. April 2018 in Ringlikon

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Situation an der Unfallstelle nach dem Unfall. / Quelle: Kapo ZH

Am 30. April 2018, um 20:30 Uhr, entlief ein Zweiwegefahrzeug (Dumper) beim Ausgleisen auf dem Bahnübergang Uetlibergstrasse in Ringlikon (ZH) und kollidierte in der «Ringlikerkurve» mit einem Zweiwegebagger.

Überblick

Verkehrsmittel

  • Eisenbahn

Beteiligte Unternehmen

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen: Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (SZU), Zürich
  • Infrastrukturbetreiberin: Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (SZU), Zürich
  • Weitere Unternehmen:
    • Carlo Vanoli AG (CVT), Thalwil
    • MBA AG – Baumaschinen (MBA), Bassersdorf
    • Buchser Consulting und Fahrzeugabnahmen (BCF), Bassersdorf

Beteiligte Fahrzeuge

  • Zweiwegedumper CVT
  • Zweiwegebagger CVT

Ursachen

Das Entlaufen eines Zweiwegefahrzeugs (Dumper) am 30. April 2018 in Ringlikon ist darauf zurückzuführen, dass auf einem Bahnübergang mit 65 ‰ Neigung der Ausgleisvorgang gestartet wurde und das Zweiwegefahrzeug dabei ins Rutschen geriet.

Zum Unfall haben beigetragen:

  • Der Einsatz eines Dumpers, der für die vorherrschende Neigung nicht zugelassen war.
  • Die nicht vorhandene Angabe, bis zu welcher Neigung der Dumper eingesetzt werden darf.
  • Das Fehlen einer fahrzeugspezifischen Betriebsvorschrift, die den Einsatz des Dumpers im Bahnbetrieb regelt.
  • Die aufgrund der fehlenden fahrzeugspezifischen Ausbildung ungenügenden Kenntnisse des Maschinisten, wie der Zweiwegedumper eingesetzt und im Notfall gebremst werden kann.

Sicherheitsempfehlungen und Sicherheitshinweise

Mit dem Schlussbericht werden zwei Sicherheitshinweise ausgesprochen.

Fahrzeugspezifische Betriebsvorschrift

Sicherheitsdefizit

Für den Zweiwegedumper existierte keine Betriebsvorschrift, die den Einsatz des Zweiwegedumpers sowie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen im Bahnbetrieb regelt. Durch das Fehlen solcher Vorschriften war für das Personal nicht geregelt, wo und wie der Dumper eingesetzt werden darf und welche Sicherheitsmassnahmen zu treffen sind.

Sicherheitshinweis Nr. 42

Zielgruppe: Eisenbahnunternehmen

Eisenbahnunternehmen sollten für die in ihrer Verantwortung eingesetzten Zweiwegefahrzeuge die erforderlichen Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb gemäss RL BV-FDV erlassen. Diese Betriebsvorschriften können von mehreren Bahnen gemeinsam erlassen werden.

Fahrzeugspezifische Ausbildung

Sicherheitsdefizit

Der Maschinist des Zweiwegedumpers verfügte über einen gültigen Nachweis einer Ausbildung nach VTE 10b. Somit kannte er die grundlegenden Vorschriften zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen im Bahnbetrieb. Die fahrzeugspezifischen Einsatzbedingungen des Zweiwegedumpers kannte er jedoch nicht und eine diesbezügliche Ausbildung erhielt er nicht. Somit war ihm u. a. nicht bewusst, dass dieser Zweiwegedumper nur bis zu einer maximalen Neigung von 40 ‰ eingesetzt werden durfte.

Sicherheitshinweis Nr. 43

Zielgruppe: Halter von Zweiwegefahrzeugen

Die Halter von Zweiwegefahrzeugen sollten die Maschinisten dahingehend ausbilden, dass diese die fahrzeugspezifischen Einsatzbedingungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz im Bahnbetrieb kennen und diese umsetzen können.


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