Zwischenfälle im Verkehrswesen werden von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersucht. Rechtlich massgebend ist die vor zehn Jahren in Kraft getretene Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen. Seither haben sich die internationalen Grundlagen und auch das übergeordnete Gesetzesrecht weiterentwickelt. An der Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat deshalb Anpassungen dieser Verordnung beschlossen. Diese treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Erfahrungen zeigten, dass sich die Verordnung grundsätzlich bewährt hat. Die Tätigkeit der SUST kann indessen durch gezielte Änderungen insbesondere im administrativen Bereich und ohne Ausirkungen auf die Funktionsfähigkeit weiter optimiert werden. So wird beispielsweise neu ausdrücklich festgehalten, dass nur schwere Störungen, wie Fastzusammenstösse in der Luftfahrt, als Zwischenfälle gelten. Weiter wird künftig auf summarische Untersuchungen und Berichte verzichtet. Stattdessen wird zunächst eine Voruntersuchung eingeleitet. Erst wenn diese ergibt, dass die Untersuchung der Verhütung von weiteren Zwischenfällen dienen kann, wird eine Hauptuntersuchung eröffnet.
Die Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat sich mit den Tätigkeiten der SUST in den Jahren 2020 bis 2022 befasst und verschiedene Empfehlungen verabschiedet. Soweit auf Verordnungsstufe möglich, werden diese Empfehlungen umgesetzt. So werden die Mitarbeitenden der SUST im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Fehlerkultur («Just Culture») grundsätzlich von ihrer personalrechtlichen Anzeigepflicht entbunden. Weiter wird der Vorbericht nicht mehr automatisch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Ebenfalls im Sinne der Fehlerkultur wird die SUST vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen, soweit sie Daten von natürlichen und juristischen Personen bearbeitet.
Links
- Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen – nicht amtlich publizierte Fassung
- Erläuternder Bericht
Newsletter abonnieren
Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.
MeinungEigene Meinung zum Thema?Jetzt kommentieren |