Eidgenössische Räte einigen sich bei Kapitalzuschuss für SBB

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Die SBB Re 460 006 nach dem im Jahr 2019 durchlaufenen Refit. / Quelle: Aline Contesse

Nach mehrfachem Hin und Her haben sich der Nationalrat und der Ständerat auf einen Kapitalzuschuss für die SBB geeinigt. Die Nationalrätinnen und Nationalräte folgten der kleinen Kammer und kürzten am 16. September 2024 den Zuschuss von 1,15 Milliarden Franken auf 850 Millionen Franken.

Der einmalige Kapitalzuschuss soll den SBB helfen, die Folgen der Ertragsausfälle im Fernverkehr während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt.

Der Ständerat befand vergangene Woche, dass sich die SBB schneller von der Krise erholt hätten, während die Finanzlage beim Bund kritischer werde. Mit diesem Argument wurde der Zuschuss um 300 Millionen Franken gekürzt. Der Nationalrat stimmte diesem Vorschlag des Ständerats ohne Diskussion zu.

Differenz beim Darlehen ebenfalls bereinigt

Umstritten war eine ins Gesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen eingefügte Bestimmung zu Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat wollte, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.

Der Nationalrat war lange dagegen, weil er befürchtete, dass mit dieser Regelung Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gingen. Der Ständerat setzte dann als Kompromiss eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen, und er will die Festlegung dieser Obergrenze flexibler gestalten als der Bundesrat.

Trotz des Widerstands der Linken und der Grünliberalen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat mit 117 zu 69 Stimmen in diesem weiteren Streitpunkt an. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.


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