Ständerat will mit Reformpaket Schienengüterverkehr fördern

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SBB Cargo International Vectron BR 193 Berner Oberland Thunersee_Siemens
Zwei Vectron-Lokomotiven von SBB Cargo International befördern einen Güterzug auf der Lötschbergstrecke Richtung Norden. / Quelle: Siemens

Der Ständerat will mit einer Stärkung des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt eine Rückverlagerung auf die Strasse verhindern. Er hat am 24. September 2024 ein vom Bundesrat vorgeschlagenes Reformpaket in weiten Teilen gutgeheissen.

Mit 35 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja zur geplanten Totalrevision des Güterverkehrsgesetzes. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Mit der Reform sollen die Zahl der Lastwagenfahrten reduziert und die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs vorangetrieben werden. Heute beträgt der Anteil des Schienengüterverkehrs rund vierzig Prozent.

Zwar fördert der Bund schon heute Investitionen in Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen. Eine finanzielle Unterstützung von Schienengüterverkehrsangeboten im Flachland war im Gegensatz zum Verkehr durch die Alpen bisher jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.

Letzte Revision zu wenig wirksam

Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR), der gleichzeitig Präsident des Verbands der verladenden Wirtschaft (VAP) ist, sprach von einer zentralen Vorlage für die Zukunft des Schienengüterverkehrs. Die 2016 eingeführten Instrumente für dessen Förderung habe nicht zu einer umfassenden Verbesserung für die Branche geführt. Nun gelte es, nachzubessern.

Konkret soll der Bund nach dem Willen des Ständerats beispielsweise die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) finanziell unterstützen. Auch der Einzelwagenladungsverkehr soll befristet subventioniert werden. Ohne Förderung werde dieser wahrscheinlich schnell eingestellt, gab Dittli zu bedenken.

Der Einzelwagenladungsverkehr macht einen bedeutenden Teil der Schienengütertransporte aus. Einzelne Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Züge zusammengestellt. Das ist kostspielig.

«Es kann noch mehr getan werden»

Es sei in den vergangenen Jahren zu wenig investiert worden in die Verlagerungspolitik, sagte Stefan Engler (Mitte/GR).

«Die Förderung des Binnengüterverkehrs wurde vollkommen verschlafen.»

Die Schweiz hinke der internationalen Entwicklung hinterher und sei keine Vorreiterin mehr.

Würde der Einzelwagenladungsverkehr nicht gefördert, müsste die SBB Cargo laut Engler rund 1350 Stellen abbauen. Der Betrieb auf Rangierbahnhöfen würde quasi eingestellt.

Verkehrsminister Albert Rösti plädierte dafür, das in der Verfassung verankerte Verlagerungsziel nicht aus den Augen zu verlieren. «Es kann noch mehr getan werden.» Hunderttausende zusätzliche Lastwagen auf der Strasse würden «ein ziemliches Durcheinander» geben, sagte Rösti.

Kritik an einseitiger Vorlage

Kritik an der Vorlage gab es insbesondere von der SVP.

«Damit wird ein riesiger neuer Subventionstopf geöffnet, ohne wirklich hinzuschauen, was wirklich geändert werden müsste»

, hielt Minderheitssprecherin Esther Friedli (SVP/SG) fest.

Es brauche einen «Mix der Transportwege». Die Strasse werde bei der Reform aber ausgeklammert.

Friedli verwies zudem auf den angeschlagenen Bundeshaushalt. Der Expertenbericht des Bundes habe ausdrücklich empfohlen, die Förderung des Güterverkehrs einzustellen. Mit der Vorlage würde diese Förderung stattdessen verstärkt.

Thierry Burkart (FDP/AG), Präsident des Nutzfahrzeugverbands Astag, zeigte Sympathien für Friedlis Votum. Auch er bezeichnete die Vorlage als «einseitig zugunsten der Bahn». Die SBB Cargo habe es in den vergangenen Jahren verpasst, auf eigenwirtschaftliche Strukturen zu setzen.

Die deutliche Mehrheit im Ständerat erachtete eine verstärkte Förderung des Gütertransports auf der Schiene und auf dem Wasser jedoch als unverzichtbar. Die Befürworter-Seite betonte, dass über eine Kürzung der Einlage aus dem Bundesanteil am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt entstehe.


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