Einzelne Personenzüge können im Januar und im August 2025 trotz geplanten Unterhaltsarbeiten zwar durch den Gotthard-Basistunnel fahren, aber nicht alle. Dies hält der Bundesrat in einer schriftlichen Antwort zur Fragestunde des Nationalrats mit.
Die routinemässige Wartung findet normalerweise in den Nächten von Samstag auf Sonntag sowie Sonntag auf Montag statt. Dies reicht aber für die umfangreichsten dieser Arbeiten nicht. Deshalb wird im Januar und im August 2025 jeweils ein Drittel von einer der zwei Röhren während mehrerer Wochen gesperrt.
Personenzüge werden daher während der Teilsperrung im Januar grundsätzlich auf der alten Bergstrecke verkehren. Zugunsten von Pendlern und Touristen werden aber einzelne Personenzüge durch den Basistunnel geleitet, wie der Bundesrat schrieb.
Während der Bauarbeiten im August werden dann mehr Personenzüge durch den Basistunnel fahren können, da die Nachfrage im Güterverkehr in dieser Zeit geringer ist. In seiner Antwort hält der Bundesrat sodann fest, dass eine Umleitung der Güterzüge über die Lötschberg-Simplon-Achse nicht notwendig ist.
Laut dem Bundesrat ist es aus derzeitiger Sicht nicht nötig, während der Unterhaltsarbeiten Güterzüge über die Simplon- und Lötschberg-Achse umzuleiten.
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