Der Nationalrat will in den Jahren 2025 bis 2028 16,4 Milliarden Franken für die Bahninfrastruktur ausgeben. Er ist bei der Beratung des Geschäfts am 23. September 2024 dem Bundesrat gefolgt. Einen Antrag, den Betrag um 500 Millionen Franken zu erhöhen, lehnte er ab.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 192 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Mit den Mitteln soll nicht nur der Substanzerhalt realisiert, sondern auch der Betrieb und der Unterhalt der Bahninfrastruktur finanziert werden. Im Vergleich zur aktuellen Periode sieht die Botschaft des Bundesrats eine Erhöhung um rund zwei Milliarden Franken vor.
«Gesetzeswidrige Situation»
Eine Minderheit der Verkehrskommission des Nationalrats aus Vertreterinnen und Vertretern von Mitte, SP und Grünen wollte den Betrag um 500 Millionen Franken aufstocken. Der entsprechende Antrag wurde jedoch mit 105 zu 88 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Der Blick ins Ausland zeige, dass die Schweiz gut daran tue, den Unterhalt gegenüber dem Bahnausbau zu priorisieren, sagte Minderheitssprecher Martin Candinas (Mitte/GR). Er gab zudem zu bedenken, durch den höheren Betrag könne man auch die Umsetzung des barrierefreien öffentlichen Verkehrs beschleunigen.
Heute befinde sich die Schweiz hinsichtlich Barrierefreiheit in einer gesetzeswidrigen Situation, gaben sowohl Philipp Kutter (Mitte/ZH) als auch Islam Alijaj (SP/ZH) zu bedenken. Beide Politiker benutzen einen Rollstuhl.
Kürzungsantrag zurückgezogen
Verkehrsminister Albert Rösti sagte zu, falls tatsächlich Projekte für die Barrierefreiheit verschoben werden müssten, werde man eine Erhöhung des Zahlungsrahmens beantragen. Jetzt die zusätzlichen 500 Millionen bereits zu blockieren, sei jedoch nicht sinnvoll. Das Geld fehle in diesem Fall für den Bahnausbau.
Eine SVP-Minderheit wollte ursprünglich die vorgesehenen Betriebsabgeltungen an Infrastrukturbetreiberinnen streichen. Dies hätte eine Kürzung des Betrags um 2,6 Milliarden Franken bedeutet. Jene Minderheit zog ihren Antrag jedoch während der Debatte zurück.
Es mache den Anschein, dass sich an zentralen Standorten für Bahnunternehmen sehr hohe Renditen erzielen liessen, kritisierte Christian Imark (SVP/SO). Sobald dies aber an einem Ort nicht möglich sei, müsse der Steuerzahler einspringen.
Deutschland als Negativbeispiel
Grundsätzlich war die Vorlage wenig umstritten.
«Grössere Anlagen benötigen mehr Mittel, und dichtere Fahrpläne bringen einen grösseren Verschleiss»
, sagte Felix Wettstein (Grüne/SO) namens der Finanzkommission.
Diese hatte die Vorlage ebenso vorberaten wie die Verkehrskommission.
Barbara Schaffner (GLP/ZH) forderte jedoch Kosteneinsparungen bei Infrastrukturprojekten. Es brauche mehr Toleranz gegenüber «Unperfektheiten». Auch Matthias Jauslin (FDP/AG) betonte, seine Fraktion erwarte einen haushälterischen Einsatz der Mittel.
Schon heute zahle man den Preis für fehlende Investitionen in der Vergangenheit, argumentierte dagegen Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE). Diesen Fehler solle man nicht wiederholen.
In Deutschland sei mittlerweile die Bahn als Ganzes infrage gestellt, weil die Menschen ihr als Transportmittel nicht mehr vertrauten, sagte auch Kutter namens der Mitte-Fraktion.
Geld für Verlagerung
Zu befinden hatte der Nationalrat auch über zwei weitere Bundesbeschlüsse. Hier folgte die grosse Kammer mit grosser Mehrheit dem Bundesrat, auch sie gehen an den Ständerat.
Teil der Vorlage ist zum einen ein Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025 bis 2028.
Damit will der Bundesrat den Gütertransport auf der Schiene und die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene weiterhin fördern. Finanziert wird das mit Einnahmen aus der Mineralölsteuer und weiteren zweckgebundenen Mitteln. Eine SVP-Minderheit der Verkehrskommission beantragte ohne Erfolg, auf jenen zweiten Bundesbeschluss nicht einzutreten.
Yvan Pahud (SVP/VD) störte sich unter anderem daran, dass Geld aus der Mineralölsteuer für die Bahn statt für den Strassenverkehr eingesetzt wird.
Zum anderen soll der bestehende Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen um ein Jahr verlängert werden. Grund ist, dass sich grössere Projekte verzögert haben, die bei der Festlegung des Kredits vorgesehen waren.
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