SBB: Achszähler zeigen Zugsentgleisung nicht an

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Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel: Die entgleisten Güterwagen beschädigen Schienen und Schwellen stark. / Quelle: SBB CFF FFS

Die Schweizer Eisenbahnrevue spekuliert in einem Artikel, dass mit einer raschen Reaktion auf eine Achszählerstörung ein grosser Teil der Schäden durch den entgleisten Güterzug im Gotthard-Basistunnel hätte verhindert werden können. Fakt ist: Eine Achszählerstörung zeigt eine Zugsentgleisung nicht an.

In einem am 22. Oktober 2024 erschienen Artikel schreibt die Schweizer Eisenbahnrevue, dass beim Unfall im Gotthard-Basistunnel eine Achszählerstörung aufgetreten ist. Die Fachzeitschrift spekuliert, mit einer raschen Reaktion auf diese Störung hätte die Fahrt des Unfallzuges mindestens zum grossen Teil verhindert werden können. Fakt ist:

  • Achszähler dienen dazu, festzustellen, ob ein Gleisabschnitt nach einem Zug frei für einen nächsten Zug ist.
  • Achszähler sind aber nicht zu verwechseln mit Entgleisungsdetektoren oder Zugkontrolleinrichtungen. Sie zeigen ein Zugsentgleisung auch nicht an.
  • Zur Erinnerung: Der Abschlussbericht zur Unfallursache der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) steht noch aus. In einem Zwischenbericht hat die SUST festgehalten, dass ein Radscheibenbruch zur Entgleisung führte. Die SBB besitzt im Güter- und Personenverkehr keine Wagen mit entsprechenden Radsätzen, jedoch sind solche bei anderen europäischen Wagenhaltern des Güterverkehrs im Einsatz und verkehren auch in der Schweiz.

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6 Kommentare

  1. Ich finde es nicht gut, dass Sie versuchen, der Schweizer Eisenbahn Revue Fehler nachzuweisen. Im Unterschied zu Bahnonline.ch unternimmt die SER einen grossen Aufwand, um spannende Fakten zu recherchieren, und das gelingt ihr auch oft sehr gut, obwohl die SBB immer wieder wichtige Informationen zurückhalten. Bahnonline.ch publiziert hingegen leider sehr oft nur Communiqués der SBB, deren Wahrheitsgehalt sich eher nach den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens richtet als nach den Interessen Ihrer Leser. Ich habe noch nie gesehen, dass Bahnonline.ch selbst Recherchen unternimmt und deren Resultate publiziert. Leider geben Sie nicht mal an, wer den obenstehenden Artikel verfasst hat. Da steht nur «Redaktion», aber das entspricht nicht den journalistischen Gepflogenheiten. Möglicherweise handelt es sich um eine Meldung der SBB?

      • Wo steht das? Ich sehe es nicht. Ganz oben steht nur «von Redaktion», was offenbar nicht stimmt, denn wenn es eine Medienmitteilung der SBB ist, kann es nicht «von Redaktion» sein. Dass es eine «Medienmitteilung der SBB» ist, sehe ich nirgends, ausser in Ihrem Kommentar, für den ich Ihnen herzlich danke.
        Wie dem auch sei, dieser Text erweckt den Eindruck, die SER würde völligen Quatsch schreiben. Das finde ich unfair. Herr von Andrian, der Chefredaktor der SER, verfügt über ein grosses bahntechnisches Wissen. Man müsste die Informationen über die Achszähler im Kontext des Artikels sehen, um zu erkennen, was genau allenfalls nicht stimmt. Deshalb ist es für mich als Leser nicht nützlich, wenn Sie solche Communiqués der SBB abdrucken, ohne jede redaktionelle Eigenleistung, und dann noch «von Redaktion» drüber schreiben.

        • Die Quellenangabe befindet sich zwischen dem Artikel-Text und der Kommentarfunktion.

          Unter Redaktion werden zugesandte Medienmitteilungen (geprüft und/oder redigiert) veröffentlicht.

          Leider ist der SER-Artikel nicht öffentlich verfügbar, er befindet sich in der Ausgabe 11/2024 auf Seite 520.

          • Die Kennzeichnung «Text-Quelle SBB CFF FFS» ist so gut versteckt, dass kein Mensch das sehen kann.
            Die prominent ganz oben platzierte Quellenangabe «von Redaktion» ist hingegen falsch und irreführend. Sie müssen das unbedingt ändern. Wenn Sie einen Pressetext der SBB praktisch unverändert übernehmen, ist das nicht «von Redaktion», kann es gar nicht sein, sondern Sie müssten dann schreiben «von SBB».
            Was Sie da machen, ist ein Verstoss gegen den Journalistenkodex:

            Richtlinie 3.2 – MedienmitteilungenMedienmitteilungen von Behörden, Parteien, Verbänden, Unternehmen oder anderer Interessengruppen sind als solche zu kennzeichnen.

  2. Ja, aber Achszähler müssen an die Sicherungsanlagen angeschlossen sein und das legt den Gedanken nahe, ob es nicht möglich sein müsste, intelligentere Achszähler mit Entgleisungsdedektoren zu entwickeln, die beides könnten. Das ist doch der springende Punkt. Damit könnte die Zahl der Entgleisungsdedektoren ohne zusätzlichen, teuren Verkabelungsaufwand vervielfacht werden.

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