Die Schweizer Eisenbahnrevue spekuliert in einem Artikel, dass mit einer raschen Reaktion auf eine Achszählerstörung ein grosser Teil der Schäden durch den entgleisten Güterzug im Gotthard-Basistunnel hätte verhindert werden können. Die SBB hält fest: Eine Achszählerstörung zeigt eine Zugsentgleisung nicht an.
In einem am 22. Oktober 2024 erschienen Artikel [diesen können Sie hier lesen: Sicherheits- und Unterhaltsprobleme im Gotthard-Basistunnel] schreibt die Schweizer Eisenbahnrevue, dass beim Unfall im Gotthard-Basistunnel eine Achszählerstörung aufgetreten ist. Die Fachzeitschrift spekuliert, mit einer raschen Reaktion auf diese Störung hätte die Fahrt des Unfallzuges mindestens zum grossen Teil verhindert werden können. Tatsache ist, hält die SBB fest:
- Achszähler dienen dazu, festzustellen, ob ein Gleisabschnitt nach einem Zug frei für einen nächsten Zug ist.
- Achszähler sind aber nicht zu verwechseln mit Entgleisungsdetektoren oder Zugkontrolleinrichtungen. Sie zeigen ein Zugsentgleisung auch nicht an.
Und erinnert daran:
- Der Abschlussbericht zur Unfallursache der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) steht noch aus. In einem Zwischenbericht hat die SUST festgehalten, dass ein Radscheibenbruch zur Entgleisung führte. Die SBB besitzt im Güter- und Personenverkehr keine Wagen mit entsprechenden Radsätzen, jedoch sind solche bei anderen europäischen Wagenhaltern des Güterverkehrs im Einsatz und verkehren auch in der Schweiz.
Links
- Schweizer Eisenbahn-Revue – Sicherheits- und Unterhaltsprobleme im Gotthard-Basistunnel
- SUST – Zwischenbericht
- Der Gotthard-Basistunnel ist wieder vollständig in Betrieb
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Ich finde es nicht gut, dass Sie versuchen, der Schweizer Eisenbahn Revue Fehler nachzuweisen. Im Unterschied zu Bahnonline.ch unternimmt die SER einen grossen Aufwand, um spannende Fakten zu recherchieren, und das gelingt ihr auch oft sehr gut, obwohl die SBB immer wieder wichtige Informationen zurückhalten. Bahnonline.ch publiziert hingegen leider sehr oft nur Communiqués der SBB, deren Wahrheitsgehalt sich eher nach den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens richtet als nach den Interessen Ihrer Leser. Ich habe noch nie gesehen, dass Bahnonline.ch selbst Recherchen unternimmt und deren Resultate publiziert. Leider geben Sie nicht mal an, wer den obenstehenden Artikel verfasst hat. Da steht nur «Redaktion», aber das entspricht nicht den journalistischen Gepflogenheiten. Möglicherweise handelt es sich um eine Meldung der SBB?
Unter der Meldung steht wie immer die Quelle, es ist eine Medienmitteilung der SBB.
Wo steht das? Ich sehe es nicht. Ganz oben steht nur «von Redaktion», was offenbar nicht stimmt, denn wenn es eine Medienmitteilung der SBB ist, kann es nicht «von Redaktion» sein. Dass es eine «Medienmitteilung der SBB» ist, sehe ich nirgends, ausser in Ihrem Kommentar, für den ich Ihnen herzlich danke.
Wie dem auch sei, dieser Text erweckt den Eindruck, die SER würde völligen Quatsch schreiben. Das finde ich unfair. Herr von Andrian, der Chefredaktor der SER, verfügt über ein grosses bahntechnisches Wissen. Man müsste die Informationen über die Achszähler im Kontext des Artikels sehen, um zu erkennen, was genau allenfalls nicht stimmt. Deshalb ist es für mich als Leser nicht nützlich, wenn Sie solche Communiqués der SBB abdrucken, ohne jede redaktionelle Eigenleistung, und dann noch «von Redaktion» drüber schreiben.
Die Quellenangabe befindet sich zwischen dem Artikel-Text und der Kommentarfunktion.
Unter Redaktion werden zugesandte Medienmitteilungen (geprüft und/oder redigiert) veröffentlicht.
Leider ist der SER-Artikel nicht öffentlich verfügbar, er befindet sich in der Ausgabe 11/2024 auf Seite 520.
Die Kennzeichnung «Text-Quelle SBB CFF FFS» ist so gut versteckt, dass kein Mensch das sehen kann.
Die prominent ganz oben platzierte Quellenangabe «von Redaktion» ist hingegen falsch und irreführend. Sie müssen das unbedingt ändern. Wenn Sie einen Pressetext der SBB praktisch unverändert übernehmen, ist das nicht «von Redaktion», kann es gar nicht sein, sondern Sie müssten dann schreiben «von SBB».
Was Sie da machen, ist ein Verstoss gegen den Journalistenkodex:
Richtlinie 3.2 – MedienmitteilungenMedienmitteilungen von Behörden, Parteien, Verbänden, Unternehmen oder anderer Interessengruppen sind als solche zu kennzeichnen.
Ja, aber Achszähler müssen an die Sicherungsanlagen angeschlossen sein und das legt den Gedanken nahe, ob es nicht möglich sein müsste, intelligentere Achszähler mit Entgleisungsdedektoren zu entwickeln, die beides könnten. Das ist doch der springende Punkt. Damit könnte die Zahl der Entgleisungsdedektoren ohne zusätzlichen, teuren Verkabelungsaufwand vervielfacht werden.
Sehr geehrte Redaktion
Ich habe jetzt den SER-Artikel gelesen. Auch nach der SER-Lektüre ist der Inhalt der SBB-Pressemitteilung rätselhaft, und es erschliesst sich dem Leser nicht, warum die SBB auf diese Weise reagieren – und warum Bahnonline.ch einen solchen Pressetext mit sehr geringem Informationswert publiziert. Die Bahnonline.ch-Leser haben jedenfalls keinen Erkenntnisgewinn davon.
Die SBB behaupten in ihrem Pressetext, die SER habe nur «spekuliert», dass mit einer raschen Reaktion auf eine Achszählerstörung ein grosser Teil der Schäden durch den entgleisten Güterzug im Gotthard-Basistunnel hätte verhindert werden können.
Nachdem ich den Artikel gelesen habe, komme ich zum Schluss, dass diese Darstellung der SBB nicht zutrifft. Vielmehr hat die SER eine durchaus interessante Abbildung eines Bildschirmes der Betriebsleitzentrale Pollegio veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass gewisse Details (magentafarbene Kreise und rote Fahrstrassen) darauf hindeuten, dass etwas nicht stimmte mit dem verunfallten Zug. Leider verschweigen die SBB in ihrem Pressetext diese wichtige Information, und auch die Redaktion von Bahnonline.ch hat es versäumt, diese fehlende Information nachzuliefern. Das Vorgehen der SER geht deshalb weit über ein reines «Spekulieren» hinaus.
Ich unterstütze die Argumentation von Andreas Gossweiler betreffend mangelhalfter Quellen-Kennzeichnung vollkommen. Bahnonline.ch soltte im Artikelkopf die Quelle klar aufführen. Es ist in der Tat irreführend, wenn dort „von Redaktion“ steht. Damit will Bahnonline.ch wohl suggerieren, dass journalistische Eigenleistung dahinter steht. Das ist im vorliegenden Artikel nicht der Fall, sondern es ist eine Wiedergabe einer SBB-Medienmitteilung.
Ich schlage vor, dass solche Texte zukünftig mit „weiterverbreitete Medienmittelung“ gekennzeichnet werden und „von Redaktion“ nur für eine redaktionelle Eigenrecherche/Eigenberichterstattung verwendet wird.
>> Damit will Bahnonline.ch wohl suggerieren, dass journalistische Eigenleistung dahinter steht.
Überhaupt nicht.
Warum machen Sie es denn? Die Bezeichnung «Redaktion» bedeutet nichts anderes, als dass der Text von der Redaktion geschrieben wurde. Und das stimmt nicht, wie Sie selbst zugeben. Sie müssen das ändern, es ist irreführend.
Sie interpretieren dies so. Wenn man dass Redaktion anklickt https://www.bahnonline.ch/author/bahnonlinech/, ist beschrieben, dass es sich um Medienmitteilungen handelt.
Die Bezeichnung existiert so seit Jahren und war bisher nie ein Problem. Selbst wenn ich es ändern würde, ist dies auch nicht einfach so von heute auf morgen gemacht. Zudem machen dies auch andere Webseiten so, hier ein Beispiel: https://www.urban-transport-magazine.com/stadler-liefert-strassenbahnen-fuer-salt-lake-city/
Falsch, das «interpretiere» nicht nur ich so, sondern es ist auch anderen Lesern aufgefallen, siehe oben. «Von Redaktion» bedeutet, dass die Redaktion den Text geschrieben hat. Und wenn es eine andere Internetseite ebenso macht, ist es dennoch irreführend.
Niemand hat verlangt, dass Sie es «von heute auf morgen» machen müssten, aber ändern sollten Sie es auf jeden Fall. Sie möchten doch nicht jahrelang mit dem Vorwurf leben, Ihre Leser zu täuschen.
Das Muster ist bei Ihrer Internetseite immer dasselbe: Sie nehmen Pressetexte von Stadler, SBB und anderen Unternehmen und publizieren diese praktisch unverändert auf Ihrer Webseite und schreiben noch «Von Redaktion» darüber. Das wirkt schon ziemlich frech. Zudem sind die Werbetexte von Stadler und SBB, die Sie hier publizieren, auch noch meist ohne echten Informationswert. Die wirklichen Informationen muss man sich anderswo holen, zum Beispiel in der Schweizer Eisenbahn-Revue. Dort erfahren wir (Seite 496 in der aktuellen Nummer), dass Stadler die U-Bahn-Wagen für Berlin viel zu spät liefert, so dass die BVG ihren Fahrplan immer mehr ausdünnen muss, weil sie zuwenig Fahrzeuge hat. Das ist Bahnjournalismus mit einem echten Informationswert, aber leider ist Ihre Webseite meilenweit entfernt davon.