Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) unterstützt die Finanzierungsvorlage für den Betrieb und den Erhalt der Bahninfrastruktur ohne Gegenstimmen. Ebenso soll auch den Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen zugestimmt werden.
Nachdem der Nationalrat der Vorlage zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 (24.045) zugestimmt hat, beantragt auch die KVF-S ihrem Rat Zustimmung. Die Kommission spricht sich einstimmig für den Zahlungsrahmen von 16’422 Millionen Franken aus, um die Sanierung der bestehenden Infrastruktur sicherzustellen.
Den Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen hat die KVF-S in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Einstimmig fiel schliesslich die Gesamtabstimmung zugunsten der Verlängerung des Rahmenkredits für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen für die Jahre 2021 bis 2024 um zwei Jahre aus. Das Geschäft wird voraussichtlich anlässlich der Wintersession vom Ständerat behandelt.
Die Kommission hat die jurassische Standesinitiative 23.314 («Attraktiverer öffentlicher Verkehr») vorgeprüft und beantragt ihrem Rat nach der Anhörung einer Vertretung des Kantons Jura mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Als Hauptgrund für die Ablehnung führt die Kommission an, dass die Festlegung der Preise im öffentlichen Verkehr in die Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen fällt. Nach eingehender Diskussion ist die KVF-S zudem zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Initiative angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes nicht angezeigt ist. Sie weist ferner darauf hin, dass die Kantone bereits jetzt die Möglichkeit haben, Tarifvergünstigungen zu beschliessen.
Im Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen, die Motion Buffat 23.4291 («Der Transportpolizei die Hilfsmittel bieten, damit sie ihre Reaktion der konkreten Situation anpassen kann») anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass die Transportpolizei flexibler auf bestimmte Situationen reagieren kann, um so die Sicherheit der Reisenden weiterhin bestmöglich zu gewährleisten. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da die Stellungnahme des Bundesrates zum Vorstoss in ihren Augen zu Verwirrung führen kann.
Schliesslich hat sich die KVF-S von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) wie auch von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) je über ihre Arbeitsweise und Herausforderungen informieren lassen.
Newsletter abonnieren
Abonnieren Sie die Bahnonline.ch-Newsletter und erhalten Sie die neuesten Beiträge direkt per E-Mail. Hier können Sie sich anmelden.
MeinungEigene Meinung zum Thema?Jetzt kommentieren |