Verkehr in Ausnahmesituationen wird noch besser koordiniert

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Ab Januar 2022 rüstete die SBB die eigene Flotte mit Türklebern aus, die auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. / Quelle: Nicolas Leutenegger

In der Corona-Pandemie und bei der Vorbereitung auf eine mögliche Strommangellage hat sich gezeigt, wie wichtig die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen ist. Inzwischen wurden die Bestimmungen weiter verfeinert, um den Verkehr in allfälligen künftigen Ausnahmesituationen noch besser abzustimmen. Das BAV als federführendes Amt hat die Unternehmen über die neuen Bestimmungen informiert.

Die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (KOVE) befasst sich mit der Vorbereitung des Verkehrs auf Notlagen und Katastrophen innerhalb der Schweiz. Diese Koordination wurde im August neu geregelt: Am 01.08.2024 hat der Bundesrat die revidierte Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA) in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die beiden bisherigen Verordnungen über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) und über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle VKOVE.

Die VKOVA sieht für das Bundesamt für Verkehr BAV eine Schlüsselrolle vor. Das BAV präsidiert das Leitungsorgan für den Verkehrsbereich und kann im Krisenfall auch einen sogenannten Fachstab Verkehr einberufen.

Im Leitungsorgan vertreten sind neben weiteren Bundes- und kantonalen Stellen auch die sogenannten Systemführerinnen SBB, PostAuto sowie die Verkehrsmanagementzentrale des Bundesamts für Strassen ASTRA. Für den Krisenfall erarbeiten sie strategische Massnahmen und kommunizieren diese zur Umsetzung an die entsprechenden Transportunternehmen.

Die SBB deckt den Schienenverkehr ab, PostAuto die weiteren Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Grundsätzlich kommen auf alle öV-Unternehmen Neuerungen zu. Das BAV hat sie Anfang Oktober darüber informiert.

Die Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen müssen die neuen Vorgaben beachten und im Rahmen ihres eigenen Risiko- und Notfallmanagements umsetzen. Zudem muss jedes Transportunternehmen eine Kontaktperson (KOVE-Beauftragte/r) der jeweiligen Systemführerin (SBB oder PostAuto) melden. Diese Kontaktperson ist innerhalb des Unternehmens für die Vorbereitung auf Ausnahmesituationen gemäss VKOVA verantwortlich und agiert als direkte Ansprechstelle für die Systemführerinnen sowohl in der Vorbereitung als auch im Krisenfall.

Eine weitere Neuerung der VKOVA betrifft den systematischen Einbezug der Meterspurbahnen und der Städtischen Verkehrsbetriebe in das Krisenmanagement. Bisher waren nur Normalspurbahnen und Busunternehmen des regionalen Personenverkehrs einbezogen.


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