Der VVL hat überprüft, wie die Effizienz und Qualität des öffentlichen Verkehrs im Kanton Luzern weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem hat er analysiert, bei welchen Linien eine Ausschreibung in Erwägung gezogen werden kann. Das Ergebnis der fachlichen Überprüfung zeigt: Ausschreibungen sind nur in bestimmten Fällen sinnvoll. Die ab 2027 verpflichtenden Zielvereinbarungen hingegen nehmen eine wichtige Rolle bei der Effizienz- und Qualitätssteigerung ein und schaffen dem VVL eine gute Grundlage, mit den Transportunternehmen auf gemeinsame Ziele hinzuarbeiten.
Damit der VVL im Hinblick auf die Finanzziele des Kantons weiterhin ausgeglichene Ergebnisse erzielt, sollen sich die Effizienz und Qualität der öV-Leistungen im Kanton Luzern im gewohnt hohen Bereich bewegen. Auch die Eignerstrategie des Kantons Luzern sieht vor, dass der VVL die Effizienz der Leistungen der Transportunternehmen regelmässig verbessert und die Ausschreibung von Linien prüft. Diesen Anforderungen kam der Verbundrat nach und überprüfte zwei Massnahmen auf fachlicher Ebene: Einerseits überprüfte er, inwiefern mit der Zielvereinbarung die geplanten Vorhaben erreicht werden, andererseits prüfte er das Potenzial von Linienausschreibungen. Zielvereinbarungen sind als verbindliche Vereinbarungen zwischen den Transportunternehmen sowie den Bestellern zu verstehen, welche ergänzend zum zweijährigen Bestellverfahren festgehalten werden. Das revidierte Personenbeförderungsgesetz sieht vor, Zielvereinbarungen für die Transportunternehmen in den nächsten Jahren schweizweit verpflichtend einzuführen.
Ausschreibung von öV-Linien ist oft nicht zielführend
Bei der Ausschreibung von öV-Leistungen sind verschiedene Abhängigkeiten zu berücksichtigen und die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Eine Ausschreibung kann dann in Betracht gezogen werden, wenn eine neue Buslinie in Betrieb genommen wird, wenn eine Konzession einer Buslinie abläuft, wenn ein Transportunternehmen seine Pflichten schwerwiegend verletzt, oder wenn eine Zielvereinbarung nicht eingehalten wird. Entsprechend erfolgte die letzte Ausschreibung im Kanton Luzern im Rahmen der Neueinführung der Linie 111 und die letzte Ausschreibung schweizweit im Jahr 2023 in Graubünden.
Der VVL hat sorgfältige Abklärungen vorgenommen und das Potenzial ermittelt. Eine Ausschreibung kann dann vollzogen werden, wenn die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, ein Wettbewerb vorhanden ist und Einsparungspotenzial besteht. Die Chancen und Risiken sind abzuwägen. Dabei sind Abhängigkeiten wie betriebliche Abläufe und Depotstandorte, aber auch die Umstellung auf fossilfreien öV zu beachten.
Pascal Süess, VVL-Geschäftsführer erklärt zudem:
«Eine Ausschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn das Angebot längerfristig bekannt ist und möglichst stabil bleibt. Aufgrund zahlreicher Bauprojekte im Kanton Luzern ist dies zurzeit oft nicht der Fall. Zum Beispiel während der Bauphase und der etappenweisen Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs Luzern wird es bei zahlreichen Buslinien zu Anpassungen kommen.»
Nach eingehender fachlicher Prüfung beabsichtigt der VVL, dass die Linien 25 und 26 im Rahmen einer Neukonzeption in die Ausschreibungsplanung aufgenommen werden sollen, um den Wettbewerb zu gewährleisten. Gemäss den Ergebnissen der Studie «Bus 2040» sollen diese Linien angepasst und verlängert werden, womit sich der Leistungsumfang gegenüber heute erhöht. Zurzeit wird das Angebotskonzept überprüft und optimiert. Der VVL entscheidet bis Ende 2025 über die definitive Aufnahme in die Ausschreibungsplanung. Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Jahr 2027 gestartet und die Linien frühestens auf Ende 2029 in Betrieb genommen werden.
Effizienz kann mit Zielvereinbarung besser sichergestellt werden
Aufgrund der Komplexität von Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr stehen der Branche andere Massnahmen zur Effizienzsteigerung zur Verfügung. Der Bund gibt vor, dass per 2027 schweizweit sogenannte Zielvereinbarungen mit den Transportunternehmen umzusetzen sind. Zielvereinbarungen sollen die Qualität und Quantität des Angebots beeinflussen und die Effizienz und Kostenstruktur verbessern. Mit Zielvereinbarungen wird zudem die Kooperation zwischen den Transportunternehmen und dem VVL gestärkt.
«Wir sind überzeugt, dass wir so die aktuellen Herausforderungen und auch die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs gemeinsam angehen können»
, so Geschäftsführer Pascal Süess.
Der VVL setzt deshalb zukünftig den Schwerpunkt auf Zielvereinbarungen, um die Wirtschaftlichkeit seiner bestellten öV-Leistungen zu verbessern und Anpassungen, wie aktuell die Umstellung auf fossilfreien Antrieb, kooperativ verlässlich umzusetzen.
So wird der öV im Kanton Luzern bestellt |
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Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) plant und finanziert das von ihm bestellte Fahrplanangebot des öffentlichen Regional- und Ortsverkehrs. Die Angebote des regionalen Personenverkehrs werden zusammen mit dem Bund bestellt. Um Bestellungen zu tätigen, schliessen der Bund und der VVL mit den Transportunternehmen Angebotsvereinbarungen für jeweils zwei Fahrplanjahre ab. Darin werden das Angebot und die Kosten (Abgeltungen) geregelt. – Mehr Informationen zum Bestellverfahren |
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