BAV: Fälle von mutmasslichem Subventionsbetrug an Gerichte überwiesen

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Am 9. September 2020 fand im Werk Erlen von Stadler der Rollout des neuen BLS FLIRT statt. Der Zug hat den Namen «MIKA» erhalten, MIKA steht für moderner, innovativer, kompakter Allroundzug. / Quelle: Sandro Hartmeier

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Voruntersuchung zu mutmasslichem Subventionsbetrug durch ehemalige Verantwortliche der Bus Ostschweiz und der BLS abgeschlossen. Es hat sie zur Beurteilung an die Gerichte in den Kantonen St. Gallen und Bern überwiesen.

Im August 2023 hatte das BAV gegen drei frühere Verantwortliche der Bus Ostschweiz und gegen zwei frühere Verantwortliche der BLS je eine Voruntersuchung wegen mutmasslichem Subventionsbetrug eröffnet. Beide Fälle betreffen einen Zeitraum von vor rund fünf bis zehn Jahren.

Das BAV kommt in den Untersuchungsergebnissen zum Schluss, dass die angeklagten damaligen Verantwortlichen der Bus Ostschweiz bereits abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft und diese anschliessend zurückgemietet haben. Dies mit dem Ziel, überhöhte Subventionen zu erhalten. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, das Verbot von Überabschreibungen im regionalen Personenverkehr verletzt zu haben. Dadurch sollen sie unrechtmässig Subventionen von rund 5,5 Millionen Franken bezogen haben, wovon rund 1,7 Millionen Franken vom Bund stammen.

Die Verantwortlichen der BLS, die heute nicht mehr beim Unternehmen tätig sind, haben gemäss den Untersuchungsergebnissen des BAV dem Bund und den beteiligten Kantonen zu tiefe Personenverkehrserlöse angegeben. Konkret haben sie die Halbtax-Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund nicht eingerechnet, um überhöhte Subventionen zu erhalten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, beim Bund einen Teil der zu hoch ausgefallenen Subventionen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken betrügerisch erwirkt zu haben.

Weil das BAV das Verschulden der verantwortlichen Personen und die illegal bezogenen Summen als erheblich betrachtet, wurden die beiden Straffälle im Einvernehmen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den zuständigen kantonalen Gerichten zur Beurteilung überwiesen. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Mangels Zuständigkeit konnte das BAV die Frage, ob auch die betroffenen Kantone betrügerisch geschädigt wurden, nicht selber untersuchen. Es hat in diesem Zusammenhang bei den Staatsanwaltschaften der Kantone St. Gallen und Bern parallel zur Anklage Strafanzeige eingereicht.

Betreffend Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Subventionen konnte zwischen den Unternehmen sowie dem Bund und den betroffenen Kantonen in den Jahren 2021 (BLS) und 2023 (Bus Ostschweiz) eine Einigung erzielt werden. Die Beträge wurden zurückbezahlt.


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