SEV fordert von SBB Cargo Ausbau statt Abbau

Güterverkehr auf dem Weg zum Service public

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Güterzug Wagenladungsverkehr: SBB Cargo Spezialzug «Tour de Suisse» im Jahr 2010. / Quelle: SBB CFF FFS, Gian Vaitl

Das Parlament beweist Mut: Über eine halbe Milliarde Franken an Bundesgeldern will es in den kommenden acht Jahren in den Schienengüterverkehr investieren. Das sieht das revidierte Gütertransportgesetz vor, dessen Detailberatung am 17. März 2025 zu Ende ging. Für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV ist dies ein guter Entscheid, weil damit der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) zumindest für die nächsten acht Jahre finanziell abgesichert ist. Diese Chance muss SBB Cargo jetzt nutzen, zum Personal Sorge tragen und eine Strategie entwickeln, wie der Schienengüterverkehr mittel- bis langfristig Marktanteile gewinnen kann.

«Mit dem vorliegenden Entscheid hat das Parlament die Weichen für einen wachsenden Schienengüterverkehr gestellt»

, sagt Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn, der im SEV für das Dossier SBB Cargo zuständig ist.

Das ist auch dringend nötig, denn gemäss den «Verkehrsperspektiven 2050» des Bundesamts für Raumentwicklung wird in der Schweiz die Güterverkehrsleistung (Tonnenkilometer) auf Strasse und Schiene von 2017 bis 2050 um 31% zunehmen.

«Jetzt steht SBB Cargo in der Pflicht, ihre Verantwortung als Anbieterin des EWLV wahrzunehmen, für die Kunden ein attraktives Angebot zu fairen Preisen zu fahren und dafür genügend Ressourcen vorzusehen»

, unterstreicht Philipp Hadorn.

«Die Leitung ist wohl beraten, auf jeglichen Abbau von Bedienorten und Personal zu verzichten und mit einem leistungsstarken, innovativen Angebot dem überproportional wachsenden Güterverkehr auf der Strasse die Stirn zu bieten.»

Aber auch von der SBB-Konzernleitung erwartet der SEV volle Unterstützung für den Schienengüterverkehr, und dass sie bei Interessenkonflikten mit dem Personenverkehr zu guten Lösungen Hand bietet.

Einzelwagenladungsverkehr ist Service public

Ganz zufrieden ist der SEV mit dem neuen Gütertransportgesetz jedoch nicht:

«Das Parlament hat darin weder einen Verlagerungsauftrag für den Güterverkehr im Inland ausformuliert noch auf die unerfüllbare Auflage der Eigenwirtschaftlichkeit für den EWLV verzichtet»

, bedauert Philipp Hadorn.

«Doch mit der finanziellen Förderung des EWLV anerkennt das Parlament faktisch dessen Nutzen für das Land im Sinn eines Service public!»

In der Tat bewahrt der EWLV das schon heute überlastete Strassennetz und die Bevölkerung vor rund 650’000 zusätzlichen Lastwagenfahrten pro Jahr. Er schont damit das Klima und bietet Unternehmen eine gute Alternative zum Strassentransport – mit dem Vorteil des Nachtsprungs. Zudem erhöht die Redundanz von Bahn und Strasse die Versorgungssicherheit, was sich während der Corona-Krise bewährt hat.

Einzelwagenladungsverkehr langfristig fördern

Obwohl der EWLV in den vergangenen Jahren die im Gütertransportgesetz seit 2015 enthaltene Zielvorgabe der Eigenwirtschaftlichkeit stets verfehlt hat, bleibt diese unrealistische Vorgabe also bestehen. Der SEV erwartet vom Bund, dass er auch in acht Jahren allfällige erklärbare Defizite des EWLV weiterhin deckt, sofern dieser seinen systemrelevanten Nutzen erbringt.

«Gelingt dies, muss das Parlament den Einzelwagenladungsverkehr bei einer nächsten Revision des Gütertransportgesetzes konsequenterweise explizit als Service public anerkennen»

, fordert Hadorn.

«Dies sollte mit raumplanerischen und baurechtlichen gesetzlichen Auflagen verbunden werden, damit in Zukunft ein ansehnlicher Teil der Güter auf der Schiene transportiert werden muss»

, ergänzt Hadorn.

«Nur so kann vermieden werden, dass die wachsende Schweiz im Strassenverkehr erstickt und ihre Lebensgrundlagen selbst zerstört.»


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