BAV: Ausschreibung für künftigen Einzelwagenladungsverkehr

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Güterzug Wagenladungsverkehr: SBB Cargo Spezialzug «Tour de Suisse» im Jahr 2010. / Quelle: SBB CFF FFS, Gian Vaitl

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) lädt die Branche dazu ein, Offerten zum zukünftigen Angebot im Einzelwagenladungsverkehr einzureichen. Dieses Angebot wird mit dem neuen Gütertransportgesetz künftig finanziell gefördert. Die potenziellen Bewerber werden in einem Request for Information (RFI) aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden.

Das revidierte Gütertransportgesetz sieht vor, den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) während einer befristeten Zeit finanziell zu fördern. Dazu hat nach dem Ständerat in der vergangenen Woche auch der Nationalrat grundsätzlich grünes Licht gegeben. Um das Vorhaben zu konkretisieren, führt das BAV ein Offertverfahren durch, das den Abschluss einer oder mehreren Leistungsvereinbarungen zum zukünftigen Angebot im EWLV und dessen finanziellen Förderung durch den Bund zum Ziel hat. Alle Interessierten erhalten bis zum 31. März 2025 Zeit, beim BAV ihr Interesse an der Erbringung des gesamten oder eines Teils des Netzwerkangebots EWLV zu bekunden. Basierend darauf eröffnet das BAV das eigentliche, bis voraussichtlich Ende August andauernde Offertverfahren.

Revision des Gütertransportgesetzes

Mit der Revision des Gütertransportgesetzes werden die Rahmenbedingungen für den Gütertransport per Bahn und Schiff gestärkt. Der Gütertransport auf Bahn und Schiff soll auch zukünftig einen grossen Beitrag zur Versorgungsicherheit der Schweiz leisten. Der EWLV trägt wesentlich dazu bei, dass die Versorgung des Landes mit Gütern gewährleistet wird. Neben dem EWLV wird insbesondere die Migration zur digitalen automatischen Kupplung gefördert und auch die Rheinschifffahrt wird mit verschiedenen Fördermassnahmen gestärkt. Der Bundeshaushalt erfährt durch die Vorlage keine Mehrbelastungen.

Die laufenden Arbeiten finden unter dem Vorbehalt statt, dass das Parlament die Vorlage definitiv gutheisst und dass gegen die Vorlage nicht das Referendum ergriffen wird bzw. dass bei einem allfälligen Referendum das Stimmvolk die Revision stützen würde.


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