SBB kann baureife Immobilienprojekte weiterführen

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 25. Februar 2021 veröffentlicht.

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Central Malley Projekt Visualisierung_SBB CFF FFS
Visualisierung des SBB-Immobilien-Projekts Central Malley in den Gemeinden Prilly und Renens. / Quelle: SBB CFF FFS

Nach Gesprächen mit dem Eigner hat die SBB die Ende Januar kommunizierte Reduktion von Investitionen im Immobilienbereich angepasst. Deshalb kann die SBB baureife und für Gemeinden und Regionen wichtige Immobilienprojekte ohne Unterbruch realisieren.

Die Ende Januar 2021 angekündigte Sistierung von Immobilienprojekten der SBB wird aufgehoben. Folgende Projekte werden wie ursprünglich geplant realisiert:

  • Renens-Prilly, Central Malley Aire A + Aire B
  • Renens Quai Ouest, Bâtiment Est
  • Bern Neubau Bollwerk 2-8
  • Zürich Elvetino Limmatstrasse
  • Zürich Wollishofen Bahnhofplatz
  • Horgen-Oberdorf
  • Winterthur Stellwerk II

Bei den meisten Projekten sind die Voraussetzungen für einen Baubeginn bis im Sommer 2022 gegeben.

Die Weiterführung erfolgt in Absprache mit dem Eigner. Die SBB passt die Finanzierungsmodalitäten bei Beschaffungen an und erhöht so den finanziellen Spielraum. Die Verschuldungssituation der SBB wird damit nur unwesentlich verschlechtert.

Damit ist es der SBB möglich, trotz finanziell sehr angespannter Situation weiterhin zu investieren. So kann das Unternehmen den Anliegen der Gemeinden und Regionen sowie der Bauwirtschaft entgegenkommen. Die auch für die SBB selbst wichtigen Projekte werden also realisiert, ihrer volkswirtschaftlichen und raumplanerischen Bedeutung wird auch in Corona-Zeiten Rechnung getragen.

Die Planung weiterer rund 30 Projekte, bei denen eine schrittweise Sistierung in den nächsten Monaten geplant war, wird ebenfalls weitergeführt. Vor deren Realisierung wird mit dem Eigner eine neue Lagebeurteilung erfolgen, und zwar wenn mehr Klarheit über die mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Lage der SBB besteht.

Die Immobilien gehören seit dem Beginn des Eisenbahnbetriebs vor über 170 Jahren mit ihren Bahnhöfen und Betriebsgebäuden zum Kerngeschäft der SBB. Sie tragen zu einem attraktiven Umfeld der Bahnhöfe und zu neuen qualitativen Stadtquartieren bei. Sie sind von grosser finanzieller Bedeutung für das Unternehmen: Die erzielten Einnahmen werden zur Sicherstellung der Ausgleichszahlungen an SBB Infrastruktur sowie zur Stabilisierung der SBB Pensionskasse verwendet und tragen massgeblich zu einer finanziell gesunden Basis des Unternehmens bei.

Ständerat will Immobilienprojekte der SBB weiterführen lassen
(sda) Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die SBB die über dreissig coronabedingt sistierten Immobilienprojekte weiterführen kann. Dafür soll er die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anheben.

Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Finanzkommission (FK-S) mit 30 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Damit sollen jene Immobilienprojekte sichergestellt werden, die bereits öffentlich aufgelegt wurden und bei denen erwiesen ist, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, wie Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD) sagte.

Die Immobilienprojekte würden gute Einkünfte erzielen und entscheidend zur Sanierung der Pensionskasse beitragen, sagte Français. Eine Sistierung dieser Projekte zum aktuellen Zeitpunkt sende ein schlechtes Signal und habe mittelfristig negative Auswirkungen auf die Finanzen der SBB, ihrer Pensionskasse und der öffentlichen Hand.

Areale an bester Lage blockiert

Die SBB stoppten 30 Projekte Ende Februar aus Spargründen wegen der Corona-Krise. In der Zwischenzeit hätten die SBB bei zehn Projekten die Finanzierung wieder aufgenommen, sagte Français.
Die Motion sei dennoch nötig, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Verkehrskommission des Ständerats. Auch diese habe sich mit dem Thema befasst. Die Motion gebe die Gelegenheit, sich ganz grundsätzlich die Frage zu stellen, was eine Verschuldungsobergrenze bei einem staatsnahen Betrieb für Zwecke haben soll. Es brauche daher eine gesamtheitliche Betrachtung.

In Luzern käme etwa ein Areal an bester Lage für Wohnungen, Büro und weiteres in Frage. Es sei aber im Besitz der SBB und damit blockiert für andere Projekte. Es müsse daher vorwärts gemacht werden. Es sei ihm klar, dass die SBB ihr Tafelsilber nicht verscherbeln wolle, aber es müsse eben auch mal geputzt und poliert werden.

Bundesrat: «Anliegen ist erfüllt»

Aus Sicht des Bundesrats ist der Motionstext – die Erhöhung der Verschuldungsobergrenze – erfüllt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sagte. Die Zielformulierung in den strategischen Zielen bis 2022 lasse explizit temporäre Überschreitungen der Verschuldungsobergrenze zu. Zudem habe der Bundesrat als Eigner im Sommer 2020 die Kreditlinie um 500 Millionen Franken erhöht.
Es gebe also keinen Handlungsbedarf. Bei einer nächsten Periode könne man dann wieder über die Verschuldungsobergrenze diskutieren, sagte Sommaruga. Würde der Ständerat aber die Motion jetzt annehmen, sähe sie darin eine Provokation. Die genannten Gründe zur Annahme der Motion seien nicht Teil des Motionstextes.

Die Motion geht nun an den Nationalrat.

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