Grünes Licht für die Planung einer unterirdischen Gütertransportanlage

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Visualisierung aus dem Jahr 2018, wie ein Fahrzeug für Cargo sous terrain (CST) aussehen könnte. / Quelle: CST

Ohne Gegenstimme unterstützt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) in der Gesamtabstimmung das Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport (20.081). Mit dem neuen Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb einer unterirdischen Transportanlage für kleinteiligen Güter geschaffen werden. Für die Planung und Finanzierung des Projekts ist die Aktiengesellschaft Cargo sous terrain verantwortlich.

Die Kommission begrüsst das zukunftsweisende Projekt der Aktiengesellschaft Cargo sous terrain (CST), bis 2045 ein unterirdisches Transportnetz für kleinteilige Güter zu schaffen. Da es sich um ein Projekt mit grosser Tragweite handelt, beschäftigte sich die Kommission insbesondere mit der Projektfinanzierung, der verkehrspolitischen Gesamtperspektive und der Wahrung der Grundeigentümerinteressen.

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission die Streichung einer Bestimmung aus dem Diskriminierungsverbot, die vorsieht, dass die RailCom die Entscheidungsgewalt bei Streitigkeiten über die Berechnung der Preise von CST hat. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass dieser Einfluss der Behördenkommission auf die Preisfreiheit eines privaten Unternehmens zu gross ist.
Einen über das geltende Enteignungsrecht hinausreichenden Schutz der Eigentümerrechte lehnt die Mehrheit der Kommission ab.

Zudem nahm die KVF-S Präzisierungen am Gesetz vor, damit die Genehmigungsverfahren in den Kantonen möglichst transparent und schlank umgesetzt werden können.

Die Kommission ist ausserdem der Ansicht, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) verpflichtet werden soll, von Seiten CST angemessene Sicherheiten für einen allfälligen Rückbau zu verlangen.
Die Kommission begrüsst es, dass das BAV vorsieht, die Realisierung des Projekts durch alle Phasen eng zu begleiten, um die Finanzierung zu jedem Zeitpunkt zu überblicken. Der Bund beteiligt sich jedoch nicht an den Projektkosten.

Die Kommission hat sich zudem von der zuständigen Bundesstelle über die Finanzierungsperspektive für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr, bei der Seeschifffahrt, bei den Bergbahnen und auch im Fernverkehr und beim Güterverkehr informieren lassen. Sie erkennt einen dringlichen Handlungsbedarf, da die Effekte der Coronapandemie den öffentlichen Verkehr immer noch sehr stark betreffen und sie wird in Abstimmung mit den weiteren Akteuren die Thematik an ihrer nächsten Sitzung am 10. Mai weiterverfolgen. Eine rasche Lösung, bei Bedarf mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen bis spätestens im Herbst, ist zwingend.

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