Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sichern

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Die Verkehrskommission des Nationalrates will den Bundesrat mit zwei Motionen beauftragen, rasch die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit der öffentliche Verkehr auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau funktionieren kann.

Die Coronapandemie und die Massnahmen zu deren Eindämmung treffen den öffentlichen Verkehr auch in diesem Jahr massiv. Die Kommission führte mit der Konzernleitung der SBB eine Aussprache zur aktuellen Lage und zu den Perspektiven des grössten Schweizer Transportunternehmens. Sie anerkennt die besonders schwierige Situation, in welcher sich der öffentliche Verkehr befindet und dankt allen Mitarbeitenden für ihren grossen Einsatz.

Um sich einen generellen Überblick über die Finanzierungsperspektive aller Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu verschaffen, liess sich die KVF von der zuständigen Bundesstelle informieren. Sie hält fest, dass die Lage immer noch dominiert wird von den Auswirkungen der Coronapandemie. Inzwischen haben die meisten Transportunternehmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht und der Bund ist nun in der Pflicht, nicht nur im regionalen Personenverkehr, sondern auch im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr eine zuverlässige Finanzierungsperspektive aufzuzeigen. Dazu soll der Bundesrat rasch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorlegen. Auch im Fernverkehr, der prinzipiell eigenwirtschaftlich funktioniert, sind aufgrund der dramatischen Lage Massnahmen nötig. Im Schienengüterverkehr wurden bereits im letzten Jahr die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, der Bundesrat soll nun die entsprechenden finanziellen Mittel dem Parlament beantragen. Die Kommission hat deshalb zwei Motionen beschlossen: 21.3459 Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öV auch fürs Jahr 2021 (18 zu 7 Stimmen) und 21.3460 Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021 (17 zu 8 Stimmen).

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