Mit Verfügung vom 7. April 2021 unterbreitete das Bundesgericht dem Gemeinderat Teufen eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Sachen Ungültigkeitserklärung Doppelspurinitiative.
Der Gemeinderat hat von der Beschwerde Kenntnis genommen, verzichtet jedoch auf eine Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichtes, da sich die Beschwerde vorwiegend gegen das im Kanton Appenzell Ausserrhoden praktizierte Verfahren richtet und die eigentliche Thematik Ortsdurchfahrt nur am Rande betrifft. Der Gemeinderat hätte sich erwünscht, dass die Ungültigkeitserklärung zu einem materiellen Entscheid geführt hätte und nicht wegen zu später Beschwerdeeinreichung zu einem Nichteintreten.
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